Der Willensvollstrecker ist eine Person des Vertrauens, der die Gewähr bietet, dass der letzte Wille sorgfältig und im Sinne des Verstorbenen umgesetzt wird. Diese Aufgabe verlangt oft die Balance zwischen den Anordnungen des Erblassers und den legitimen Interessen der Erben zu finden, wenn dieser Interessenausgleich nicht schon zu Lebzeiten mit einer klugen testamentarischen Lösung gefunden wurde.
Sind bei Willensvollstreckungen unklare oder strittige Bestimmungen umzusetzen, oder sind testamentarische Regelungen durch die Zeit überholt worden, suchen wir das einvernehmliche Gespräch mit den Bedachten und versuchen Erbschaftsprozesse zu vermeiden.